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Nutzungsbedingungen und Zitatvorgaben, Urheber

Nutzungsbedingungen

Die EBP-Datenbank und die darin enthaltenen Beiträge einzeln genießen urheberrechtlichen Schutz. Als DVE-Mitglied dürfen Sie die Datenbank und die Beiträge folgendermaßen nutzen:

Recherchieren und Abspeichern Ihrer Rechercheergebnisse für den persönlichen Gebrauch (inkl. Verwendung für Ihre berufliche Tätigkeit, z. B. zur Vorbereitung von Fortbildungen oder zur Öffentlichkeitsarbeit).

Jede andere – auch nur auszugsweise – Nutzung bedarf der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung durch den Deutschen Verband Ergotherapie e. V.

Zitatvorgaben

Zitieren Sie Studienzusammenfassungen des DVE aus der EBP-Datenbank wie folgt:

Deutscher Verband Ergotherapie e. V. (DVE) (Hrsg.). Deutschsprachige Titelübersetzung. Zusammenfassung der Studie XYZ. In: EBP-Datenbank (https://ebp.dve.info/), Hrsg.: Deutscher Verband Ergotherapie e. V. (DVE). Zugriff am TT.MM.YYYY.

Beispiel:

Deutscher Verband Ergotherapie e. V. (DVE) (Hrsg.). Functional and Cognitive Occupational Therapy (FAC oT) verbessert Selbstwirksamkeit und verhaltensbezogenen emotionalen Status von Menschen mit leichtem Schlaganfall: Analyse der sekundären Endpunkte. Zusammenfassung der Studie: Adamit T, Shames J, Rand D. Functional and Cognitive Occupational Therapy (FaCoT) Improves Self-Efficacy and Behavioral-Emotional Status of Individuals with Mild Stroke; Analysis of Secondary Outcomes. International journal of environmental research and public health 2023; 20(6): 5052. doi: 10.3390/ijerph20065052. In: EBP-Datenbank (https://ebp.dve.info/), Hrsg.: Deutscher Verband Ergotherapie e. V. (DVE). Zugriff am TT.MM.YYYY.

Urheber

Urheber der EBP-Datenbank 3.0 und ihrer Inhalte sind Birthe Hucke (DVE-Vorstandsmitglied Standards und Qualität), Claudia Meiling (DVE-Referat Standards und Qualität), Sabine George (EBP-Team des DVE), Helga Ney-Wildenhahn (EBP-Team des DVE), Helena Schröder (EBP-Team des DVE) und Christina Müllenmeister (EBP-Team des DVE). Herausgeber ist der DVE.

Dies gilt auch für die einzelnen Studienzusammenfassungen.

Anmerkung: Dem Sprachgebrauch des Gesetzes folgend verwenden wir in diesem Abschnitt nur die maskuline Form; Gesetzgeber und -anwender:innen haben dabei immer alle Geschlechter im Sinn.