Die muskulären Schwächen bei neuromuskulären Erkrankungen haben oft erhebliche Einschränkungen der Alltagsbewältigung zur Folge. Diese können durch eine adäquate Hilfsmittelversorgung teilweise kompensiert oder gemildert werden. Hilfsmittel sind deshalb für die Betroffenen von besonderer Bedeutung. Die Hilfsmittelversorgung ist mit den Sozialgesetzbüchern V, VII, IX und XI sowie der Kommunikationshilfenverordnung, dem Behindertengleichstellungsgesetz und den Hilfsmittelrichtlinien des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen geregelt. Trotzdem gibt es bedeutsame Defizite in der Hilfsmittelversorgung. Beispielsweise fehlen Strukturen, die eine zeitnahe Versorgung gerade bei rasch progredienten neuromuskulären Erkrankungen sichern. Die Versorgungsforschung hat in diesem Bereich erst begonnen. Die Versorgung mit Hilfsmitteln muss sich nach dem individuellen Bedarf richten. Das Spektrum der zur Verfügung stehenden Hilfsmittel ist breit und teilweise unübersichtlich. Oft bestehen auch erhebliche Probleme der Akzeptanz der Hilfsmittel durch die Betroffenen selbst. Nach ausreichender Beratung des Betroffenen sollte die Versorgung und Anpassung des Hilfsmittels in interdisziplinärer Abstimmung der beteiligten Berufsgruppen durchgeführt werden. Zunächst ist oft eine Erprobung in der persönlichen Wohn- und Alltagssituation notwendig.
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