Glossar

Verblindung

Verfahren in Studien, bei dem die Teilnehmenden (TN) oder TN und Therapeut:innen/Pflegekräfte/Ärzt:innen nicht wissen, ob eine Intervention durchgeführt wird oder nicht bzw. welche Intervention das ist. Dieses Vorgehen soll verhindern, dass das Wissen über die vorhandene oder fehlende Intervention die Studienbeteiligten (TN oder Therapeut:innen/Pflegekräfte/Ärzt:innen) während der Beobachtungs- und Interventionsphase beeinflussen kann. In Studien zu nichtmedikamentösen Therapieverfahren ist eine Verblindung von TN und Therapeut:innen sehr schwierig (anders als z.B. bei Medikamentenstudien). Die Untersuchenden (die Assessment und Evaluation der Ergebnisse durchführen und auswerten) können aber in der Regel verblindet werden. Dieses Qualitätsmerkmal (Untersucher:in geblindet) sollte in kontrollierten Interventionsstudien zu ergotherapie-relevanten Verfahren daher nach Möglichkeit unbedingt eingehalten worden. Ansonsten steigt die Gefahr systematischer Fehler (Bias) mehr an als es eigentlich nötig wäre.

Weitere Informationen finden Sie z. B. im Cochrane-Blog Wissen was wirkt: Teilnehmer eines Behandlungsvergleichs sollten nicht wissen, welche Behandlung sie erhalten.